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    <title>RSS FEED von Steueranwalt.de</title>                     // Feed Titel
    <language>de</language>                                      // Language
    <link>http://www.steueranwalt.de</link>                          // Adresse woher der Feed kommt    
    <description>News von Steueranwalt</description>    // Beschreibung des Feeds
    <copyright>Copyright  steueranwalt.de</copyright>        // Copyright

 
    <item>
        <title>Wir suchen Rechtsreferendare in München</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/news.html</link>
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           <pubDate>20. May 2010</pubDate>
        <description><![CDATA[ <p>Wir sind Steueranw&auml;lte. In unseren Kernbereichen &#8232;Steuerstreit, Steuerfahndung und Steuergestaltung &#8232;sind wir eine der f&uuml;hrenden Rechtsanwaltskanzleien &#8232;in Deutschland.</p>
<ul>
<li><strong>Wir suchen</strong> <strong>f&uuml;r unser B&uuml;ro in M&uuml;nchen</strong> <br />(direkt am neuen Busbahnhof/Hackerbr&uuml;cke)&#8232; <strong><br />engagierte Referendarinnen und Referendare</strong>.</li>
</ul>
<p>Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck&#8232;Arnulfstra&szlig;e 25 in 80335 M&uuml;nchen&#8232;Telefon 089 / 17 999 000 oder per Mail: muenchen@streck.net</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Wir suchen ...</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/news.html</link>
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           <pubDate>20. May 2010</pubDate>
        <description><![CDATA[ <p>Wir sind Steueranw&auml;lte. Hochspezialisiert. In unseren Kernbereichen Steuerstreit, Steuerfahndung und Steuergestaltung sind wir eine der f&uuml;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Wir beraten regional, bundesweit und &uuml;ber die Grenzen hinaus.<br /><br />Wir sind keine Anwaltsfabrik. In jedem Bewerber suchen wir auch den zuk&uuml;nftigen Partner.<br /><br /><strong>Wir suchen f&uuml;r unsere B&uuml;ros in K&ouml;ln, Berlin und M&uuml;nchen<br />engagierte Rechtsanw&auml;lte und Rechtsanw&auml;ltinnen.</strong><br /><br />Wir sind anspruchsvoll. Willkommen sind uns Anw&auml;lte/Anw&auml;ltinnen, die bereit sind, sich weiterzuentwickeln, unser Beratungs-Know-How zu erwerben und sich f&uuml;r das Steuerrecht zu begeistern, die gerne streiten, sich einigen und im Wissensaustausch mit den Kollegen ein lebendiges Beraterleben f&uuml;hren wollen.<br /><br />Sie k&ouml;nnen Berufseinsteiger sein. Gute Examina setzen wir voraus.<br />Bitte wenden Sie sich an <br />Rechtsanw&auml;ltin Alexandra Mack in K&ouml;ln<br /><br />Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11<br />50858 K&ouml;ln (Junkersdorf)<br />Telefon 02 21 / 49 29 290<br />Telefax 02 21 / 49 29 299</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Neuer Partner in Köln</title>
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           <pubDate>1. January 2010</pubDate>
        <description><![CDATA[ <p>Wir begr&uuml;&szlig;en Herrn Dr. Wollweber zum 1.1.2010 als Partner in unserer Soziet&auml;t. Der Schwerpunkt seiner T&auml;tigkeit wird&nbsp;- wie bislang -&nbsp;im Schnittpunkt zwischen Steuerrecht und Zivilrecht liegen. Herr Dr. Wollweber, der seit Anfang 2006 als angestellter Anwalt im K&ouml;lner B&uuml;ro f&uuml;r die Soziet&auml;t t&auml;tig ist, hat&nbsp;ua. in einer Vielzahl von F&auml;llen Steuerberater, Wirtschaftspr&uuml;fer und Rechtsanw&auml;lte in Haftungsverfahren vertreten.&nbsp;Deshalb &uuml;berrascht es auch nicht, dass seine Ver&ouml;ffentlichungen&nbsp;vor allem den Bereich der Beraterhaftung betreffen.</p>
<p><a href="../de/praesenz/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-results-2.html?&amp;autor=Dr.%20Markus%20Wollweber"></a><a href="../de/praesenz/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-results-2.html?&amp;autor=Dr.%20Markus%20Wollweber">s. Ver&ouml;ffentlichungen</a></p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Neuer Standort | Berlin ab 14.9.2009</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/news.html</link>
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           <pubDate>14. September 2009</pubDate>
        <description><![CDATA[ <p><span style="color: #04427a;"><strong></strong></span>Unser Berliner B&uuml;ro ist umgezogen.</p>
<p>Ab Montag 14. September 2009 finden Sie uns am <br />Kurf&uuml;rstendamm 59 in 10707 Berlin-Charlottenburg.</p>
<p>Unsere Kontaktdaten (Telefon, Fax und E-Mail) bleiben unver&auml;ndert.</p>
<p>Besuchen Sie uns in unseren neuen R&auml;umen. Wir freuen uns auf Sie.</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Ankauf und Verwertung der angebotenen Steuersünderdatei moralisch fragwürdig und rechtlich unzulässig</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
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           <pubDate>1. February 2010</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in M&uuml;nchen: &bdquo;Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen: Ankauf und Verwertung rechtswidrig erlangter Steuerdaten sind juristisch unzul&auml;ssig.&ldquo;</li>
<li>Wegfall des Bankgeheimnisses in absehbarer Zeit immer wahrscheinlicher.</li>
<li>Selbstanzeigen in ALLEN F&auml;llen derzeit noch m&ouml;glich und ratsam. </li>
</ul>
<p>K&ouml;ln/Berlin/M&uuml;nchen, 1. Februar 2010 - Der Bundesfinanzminister Wolfgang Sch&auml;uble erw&auml;gt derzeit, von einem Informanten angebotene Bankdaten zu erwerben. Hiermit sollen Steuerhinterzieher enttarnt werden. Zahlreiche Politiker verschiedener Parteien und Vertreter der Steuergewerkschaft fordern &ouml;ffentlich zur Verwertung der angebotenen Datens&auml;tze auf, um die entgangenen Steuern einzufordern. Bei den Daten handelt es sich um Gesch&auml;ftsgeheimnisse ausl&auml;ndischer Banken. Es erscheint ausgeschlossen, dass diese rechtm&auml;&szlig;ig in die H&auml;nde des Informanten gelangt sind. Der Datenankauf sowie die Verwertung der rechtswidrig erlangten Informationen sind juristisch unzul&auml;ssig, so dass sich &ndash; streng genommen &ndash; f&uuml;r einen Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland die Frage der moralischen Rechtfertigung gar nicht mehr stellt.</p>
<p>Der Informant hat sich wegen der unbefugten Beschaffung der Daten nach &sect; 17 Abs. 2 UWG strafbar gemacht. Durch den Ankauf der Daten w&uuml;rden die Finanzbeamten eine Beihilfe zu einer Verwertung dieser Daten begehen. Eine solche Beihilfe ist nach deutschem Recht strafbar. Es ist im &Uuml;brigen davon auszugehen, dass sich aus der Strafbarkeit der Datenerlangung auch ein Verwertungsverbot der Daten im Besteuerungs- und Strafverfahren erg&auml;be. Dann h&auml;tten die Beh&ouml;rden Millionenbetr&auml;ge f&uuml;r nicht verwertbare Informationen ausgeben.</p>
<p>Umso unn&ouml;tiger erscheint die aktuelle Diskussion angesichts der Tatsache, dass Deutschland, &Ouml;sterreich, Liechtenstein und die Schweiz bereits konkret &uuml;ber den nach und nach vollst&auml;ndigen Wegfall des Bankgeheimnisses und die Gew&auml;hrung von steuerlicher Amtshilfe verhandeln. Treten die neuen Amtshilferegelungen in Kraft, erh&auml;lt Deutschland auf legalem Weg Zugang zu Bankdaten und kann sie rechtm&auml;&szlig;ig nutzen. Angesichts der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der neuen Abkommen, kann der Rat an Steuerfl&uuml;chtige sowie Mitarbeiter von Kreditinstituten oder Treuh&auml;nder, die sich der Beihilfe strafbar machen, nur lauten, eine strafbefreiende Selbstanzeige iSv. &sect; 371 AO abzugeben. Eine solche Anzeige ist auch f&uuml;r die f&uuml;nf Steuers&uuml;nder noch m&ouml;glich, die im aktuellen Fall des Datenverkaufs als &bdquo;Arbeitsprobe&ldquo; zum Beweis der Echtheit der Materialien der Bundesregierung &uuml;bergeben wurden und somit als bereits enttarnt gelten. Zahlreiche Medien hatten berichtet, dass es hier f&uuml;r eine Selbstanzeige zu sp&auml;t sei. Die f&uuml;nf Betroffenen haben keine Kenntnis von den gegen sie laufenden Ermittlungen. Ferner besteht keine Tatsachenbasis, auf der jemand konkret damit rechnen m&uuml;sste, dass gerade gegen ihn ermittelt wird.</p>
<p>Dennoch sind Steuerpflichtige, die ihr Verm&ouml;gen im Ausland anlegen, nie vor einem unvorhersehbaren Zwischenfall sicher. Das zeigen der aktuelle sowie der LGT-Fall in 2008. &bdquo;Es ist f&uuml;r jeden Betroffenen sinnvoll, eine Selbstanzeige vorzubereiten und alsbald einzureichen&ldquo;, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin. &bdquo;Auslandsanleger, die ihre Ertr&auml;ge in Deutschland nicht erkl&auml;ren, ben&ouml;tigen gerade jetzt eine konkrete, auf den Einzelfall abgestimmte Selbstanzeigeberatung&ldquo;, best&auml;tigt Dr. J&ouml;rg Alvermann, K&ouml;lner Partner bei Streck Mack Schwedhelm.</p>
<p class="MsoPlainText"><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht und Steuerstreit zu den f&uuml;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter&nbsp;<span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"> <a href="..//">www.steueranwalt.de</a></span></span></span></span>.</p>
<p class="MsoPlainText"><span style="text-decoration: underline;">Kontakt f&uuml;r R&uuml;ckfragen</span></p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net<a href="mailto:Joerg.Alvermann@streck.net"></a><!--EndFragment--> <!--EndFragment--></p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm <strong>M&uuml;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm<strong> Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Verordnungsentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nicht verfassungskonform</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
           <guid isPermaLink="false">http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</guid>
           <pubDate>29. September 2009</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>Bislang keine Liste nicht kooperierender Staaten vom Finanzministerium ver&ouml;ffentlicht</li>
</ul>
<ul>
<li>Alleinige Entscheidung der Finanzverwaltung dar&uuml;ber, welche L&auml;nder betroffen sollen, ist verfassungsrechtlich angreifbar</li>
</ul>
<ul>
<li>Steuerpflichtige sollen sich nicht unter Druck setzen lassen</li>
</ul>
<p class="MsoPlainText">Berlin, den 29. September 2009. Der Bundesrat hat am 18. September 2009 einem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der das Gesetz zur Bek&auml;mpfung der Steuerhinterziehung vom 29. Juli 2009 komplettiert. Der Verordnungsentwurf ist am 25. September 2009 in Kraft getreten und legt besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten f&uuml;r Gesch&auml;ftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten fest, die nicht zum gebotenen Auskunftsaustausch in Steuersachen bereit sind. Die Regelungen erm&ouml;glichen die Versagung des Betriebsausgabenabzugs und andere steuerliche Sanktionen bei Gesch&auml;ftsbeziehungen in &bdquo;nicht kooperierende Jurisdiktionen&ldquo;. &bdquo;Das Finanzministerium will noch bekannt geben, welche Staaten in diesem Sinne als Steueroasen zu behandeln sind&ldquo;, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin, &bdquo;So lange diese Liste aber nicht ver&ouml;ffentlicht ist, bleibt das Gesetz ein Papiertiger, und stellt keine ernst zu nehmende Bedrohung dar.&ldquo;</p>
<p class="MsoPlainText">Steuerjuristen sind sich weitestgehend einig, dass die alleinige Entscheidung der Finanzverwaltung dar&uuml;ber, welche L&auml;nder betroffen sollen, verfassungsrechtlich angreifbar ist. Dr. Martin Wulf: &bdquo;Selbst der Bundesrat hat hierzu ausdr&uuml;cklich rechtliche Zweifel angemeldet. Wir halt halten das Gesetz in diesem Punkt eindeutig f&uuml;r nicht verfassungskonform.&ldquo;</p>
<p class="MsoPlainText">Dar&uuml;ber hinaus sollen Steuerpflichtige, bei denen Anhaltspunkte f&uuml;r Bankbeziehungen in Steueroasen bestehen, zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert werden. Dr. Martin Wulf r&auml;t jedem, der eine solche Aufforderung erh&auml;lt, hiergegen zun&auml;chst Einspruch einzulegen: &bdquo;Auch wer kein Auslandskonto hat, sollte sich durch den Staat nicht in dieser Form unter Druck setzen lassen. Eine Verpflichtung, die bisherigen Angaben in der Steuererkl&auml;rung nochmals beeiden zu m&uuml;ssen, hat unserer Ansicht nach keinen Sinn und Zweck.&ldquo;</p>
<p class="MsoPlainText">&nbsp;</p>
<p class="MsoPlainText"><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht und Steuerstreit zu den f&uuml;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.</p>
<p class="MsoPlainText">&nbsp;</p>
<p class="MsoPlainText"><span style="text-decoration: underline;">Kontakt f&uuml;r R&uuml;ckfragen</span></p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm<strong> Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net</p>
<p class="MsoPlainText">Streck Mack Schwedhelm <strong>M&uuml;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p>
<p class="MsoPlainText">&nbsp;</p>

<p>&nbsp;</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>OECD-Abkommen über Zusammenarbeit und Informationsaustausch in Steuerfragen zwischen Deutschland und Liechtenstein mit Auswirkungen auf Steuersünder</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
           <guid isPermaLink="false">http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</guid>
           <pubDate>4. September 2009</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;">Ab sofort m&uuml;ssen Banken im Fall der Steuerhinterziehung <br />auf Anfrage Auskunft leisten</span></span></div>
</li>
<li>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;">Selbstanzeige von Steuers&uuml;ndern ist weiterhin <br />bester Ausweg zur Straffreiheit</span></span></div>
</li>
<li>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;">Kurzfristige Verlagerung des Kapitals von Liechtenstein <br />in andere vermeintliche Steueroasen</span></span></div>
</li>
</ul>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;">
<p align="left">K&ouml;ln/M&uuml;nchen, den 04. September 2009. Am 02. September 2009 haben Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen &uuml;ber die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerfragen (TIEA) gem&auml;&szlig; dem OECD-Musterabkommen unterzeichnet. Das Abkommen sieht einen Informationsaustausch auf Anfrage vor.</p>
<p align="left">&bdquo;Diese Nachricht ist alarmierend f&uuml;r deutsche Steuerfl&uuml;chtlinge, denn die Gefahr, entdeckt zu werden steigt weiter an&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in M&uuml;nchen, &bdquo;wir raten hinterziehenden, deutschen Steuerpflichtigen daher weiterhin dringend, sich f&uuml;r den legalen Weg zu entscheiden und eine Selbstanzeige in Erw&auml;gung zu ziehen.&ldquo;</p>
<p align="left">F&uuml;r die g&uuml;ltige Anfrage an die liechtensteinischen Steuerbeh&ouml;rden ist es erforderlich, die Relevanz und Erheblichkeit des Verdachts dazulegen. &bdquo;Wir gehen gleichwohl davon aus, dass die deutschen Finanzbeh&ouml;rden die Schwelle f&uuml;r eine solche Relevanz eher niedrig ansetzen werden&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck.</p>
<p align="left">Das Steuerabkommen gilt erst f&uuml;r die Steuerjahre ab 2010, Nachfragen nach Aktivit&auml;ten in den Vorjahren sind unzul&auml;ssig. Liegt jedoch eine Best&auml;tigung &uuml;ber Kontobeziehungen im Jahre 2010 vor, ergibt sich daraus f&uuml;r die deutschen Finanzbeh&ouml;rden eine Sch&auml;tzungsm&ouml;glichkeit auch f&uuml;r die Vorjahre. Dr. J&ouml;rg Alvermann, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in K&ouml;ln, warnt Anleger gleichwohl vor Schnellreaktionen: &bdquo;Die hektische Verlagerung des Kapitals noch in diesem Jahr von Liechtenstein in andere vermeintliche Steueroasen verschiebt das Problem bestenfalls, l&ouml;st es langfristig aber nicht.&ldquo;</p>
<p align="left">&bdquo;Die Auseinandersetzung mit der deutschen Finanzverwaltung in Streitf&auml;llen wird sich ver&auml;ndern. Der Steuerpflichtige gewinnt allerdings auch Verteidigungsm&ouml;glichkeiten&ldquo;, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin, &bdquo;nach unserer Auffassung wird sich die Finanzbeh&ouml;rde bei Auslandssachverhalten zuk&uuml;nftig nicht mehr einseitig auf die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen zur&uuml;ckziehen k&ouml;nnen, aus dem Amtsermittlungsgrundsatz folgt auch die Pflicht zur eigenen Ermittlung.&ldquo;</p>
<p align="left">Unabh&auml;ngig von Abkommen &uuml;ber den Informationsaustausch zwischen den deutschen Beh&ouml;rden und Beh&ouml;rden in Liechtenstein ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Selbstanzeige vorzubereiten.</p>
<p align="left">&bdquo;Liechtenstein ist nur der Anfang, andere Steueroasen werden folgen und identische Abkommen schlie&szlig;en,&ldquo; sagt Dr. Spatscheck, &bdquo;auch das Verbergen in ausl&auml;ndischen Trusts und &auml;hnlichen Treuhand-gesellschaften hilft nicht mehr weiter, sobald das neue Heimatland des Geldes ebenfalls ein solches Abkommen unterzeichnet. Eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Selbstanzeigeberatung ist daher f&uuml;r Betroffene dringend anzuraten.&ldquo;</p>
<p align="left">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</p>
<p align="left">Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht und Steuerstreit zu den f&uuml;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter <a href="..//">www.steueranwalt.de</a>.</p>
</span></span></span></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kontakt fu&#776;r Ru&#776;ckfragen</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Mu&#776;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Strafen für Steuerhinterzieher werden deutlich verschärf</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
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           <pubDate>29. June 2009</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>Bundesgerichtshof setzt seine Rechtsprechung zur Strafversch&auml;rfung bei Steuerdelikten fort</li>
<li>Auch fu&#776;r Freiheitsstrafen innerhalb der &bdquo;Bew&auml;hrungsgrenze&ldquo; von bis zu zwei Jahren droht ku&#776;nftig Haft</li>
<li>Pr&auml;ventivberatung, insbesondere zum Thema Selbstanzeige, gewinnt an u&#776;berragender Bedeutung</li>
<li>Au&szlig;ergerichtliche Beilegung von Steuerdelikten wird erschwert</li>
</ul>
<p>Mu&#776;nchen, den 29. Juni 2009. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Versch&auml;rfung der Strafen fu&#776;r Steuerhinterzieher in einem aktuellen Urteil bekr&auml;ftigt. Ab sofort ist eine Strafaussetzung zur Bew&auml;hrung auch im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung von bis zu zwei Jahren keineswegs selbstverst&auml;ndlich, sondern durch die Instanzgerichte kritisch zu pru&#776;fen. Zuku&#776;nftig droht Steuerhinterziehern daher unter Umst&auml;nden auch dann eine Haftstrafe, wenn die durch das Gericht ausgesprochene Freiheitsstrafe den bew&auml;hrungsf&auml;higen Rahmen von bis zu zwei Jahren nicht u&#776;bersteigt.</p>
<p>Im Urteilsfall hatte das Landgericht (LG) den T&auml;ter in erster Instanz wegen Umsatzsteuerhinterziehung in einer H&ouml;he von rund 435.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bew&auml;hrung ausgesetzt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der BGH das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das LG zuru&#776;ck. Zum einen war das LG nach Auffassung des BGH von einem zu niedrigen Hinterziehungsbetrag ausgegangen. Zum anderen wies der BGH darauf hin, dass auch im Falle einer Neuverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren das Gericht gesondert zu pru&#776;fen habe, ob nicht "die Verteidigung der Rechtsordnung" (56 Abs. 3 StGB) eine Strafe ohne Bew&auml;hrung erforderlich mache.</p>
<p>&bdquo;Nach dem Gesetz k&ouml;nnen Freiheitsstrafen zur Bew&auml;hrung ausgesetzt werden, wenn die Verurteilung eine Strafgrenze von zwei Jahren nicht u&#776;bersteigt. &bdquo;In der Gerichtspraxis ist die Bew&auml;hrungsaussetzung innerhalb dieser Grenze der Regelfall&ldquo;, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin. &bdquo;Insbesondere in Steuerstrafsachen konnten verurteilte Steuersu&#776;nder mit Bew&auml;hrung rechnen, sofern sie nicht bereits wegen vorangegangenen Delikten bereits unter Bew&auml;hrung standen oder sonst als potentielle Wiederholungst&auml;ter galten.&ldquo;</p>
<p>Diese Entscheidung des BGH folgt auf seine Grundsatzentscheidung vom 2.12.2008, die auf eine massive Strafversch&auml;rfung in F&auml;llen der Steuerhinterziehung ausgerichtet war. Nach den dort ausgesprochenen Leitlinien soll ku&#776;nftig der Steuerschaden eine entscheidende Rolle fu&#776;r die H&ouml;he der Strafe spielen. Ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro pro Tat soll die Haftstrafe fu&#776;r betreffende Steuerhinterzieher im Regelfall nicht mehr auf Bew&auml;hrung ausgesetzt werden. Daru&#776;ber hinaus wird ein besonders schwerer Fall bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro bis edenfalls 100.000 Euro angenommen. Handelt es sich um sechsstellige Betr&auml;ge, ist eine Freiheitsstrafe aus der Sicht des BGH regelm&auml;&szlig;ig unerl&auml;sslich. Nur &bdquo;gewichtige Milderungsgru&#776;nde&ldquo; k&ouml;nnen in diesem Fall zu einem abgeschw&auml;chten Urteil fu&#776;hren.</p>
<p>&bdquo;Die Kombination der Entscheidungen des BGH bringt die Hinterziehungsstrafbarkeit in eine neue Dimension&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Mu&#776;nchen. &bdquo;In Zukunft mu&#776;ssen Steuerhinterzieher vermehrt mit einer &ouml;ffentlichen, strafrichterlichen Hauptverhandlung rechnen.&ldquo; Aber nicht nur die gr&ouml;&szlig;eren F&auml;lle sind betroffen. Das gesamte Strafrisiko verschiebt sich. Dr. Rainer Spatscheck: &bdquo;Auch in Hinterziehungsbereichen von 50.000 Euro bis 100.000 Euro und darunter k&ouml;nnen die Strafen deutlich empfindlicher ausfallen. Vor diesem Hintergrund gewinnt Pr&auml;ventiv- und Selbstanzeigeberatung mehr denn je an Bedeutung.&ldquo;</p>
<p>Der Bundesgerichtshof versucht mit seiner Entscheidung einen einheitlichen Rahmen fu&#776;r die Instanzgerichte festzulegen. &bdquo;Das Ziel ist zwar ehrenwert&ldquo;, sagt Dr. J&ouml;rg Alvermann, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in K&ouml;ln. &bdquo;Haftstrafen und individuelle Schuld k&ouml;nnen jedoch nicht nur anhand von h&ouml;chstrichterlichen Grundsatzentscheidungen beurteilt werden.&ldquo; Daru&#776;ber hinaus erschwert die Entscheidung des BGH die au&szlig;ergerichtliche Beilegung, die derzeit in der Steuerfahndungspraxis weit verbreitet ist. Dr. Alvermann: &bdquo;Auch den Ermittlungsbeh&ouml;rden ist daran gelegen, nicht jeden Fall von den ohnehin h&auml;ufig u&#776;berlasteten Strafrichtern und Wirtschaftsstrafkammern entscheiden zu lassen. Man wird sehen, wie schnell die Gerichtspraxis die BGH-Vorgaben u&#776;berhaupt umsetzen kann.&ldquo;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht zu den fu&#776;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kontakt fu&#776;r Ru&#776;ckfragen</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Mu&#776;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung erhöht Notwendigkeit der Selbstanzeige</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
           <guid isPermaLink="false">http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</guid>
           <pubDate>7. May 2009</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>Neue vorgeschriebene Pflichten schrecken konsequente Steuerhinterzieher nicht ab</li>
<li>Gesetz deutet nicht auf eine neue Steueramnestie hin</li>
<li>Selbstanzeige sinnvoller denn je</li>
</ul>
<p>K&ouml;ln/Mu&#776;nchen, den 07. Mai 2009. Am 22. April 2009 hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Bek&auml;mpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet, mit dem Ziel, sch&auml;dliche Steuerpraktiken zu bek&auml;mpfen. Zum einen sollen diejenigen Staaten unter Druck gesetzt werden, die sich nicht am standardisierten Auskunftsaustausch der OECD beteiligen. Zum anderen verlangt das Gesetz<br />Privatpersonen und Unternehmen umfangreiche Auskunftspflichten ab, wenn sie Gesch&auml;fte in sogenannten Steueroasen betreiben und droht bei Zuwiderhandlung mit steuerlichen Nachteilen.</p>
<p>Der Gesetzesentwurf unterliegt einerseits verfassungsrechtlichen Bedenken, da er viele Steuerzahler unter Generalverdacht stellt. Andererseits besteht die Gefahr, dass er konsequente Steuerhinterzieher erst gar nicht abschreckt.</p>
<p>Die im geplanten Steuerhinterziehungsbek&auml;mpfungsgesetz enthaltenen zahlreichen Sch&auml;rfungen fu&#776;r Steuerhinterzieher deuten jedoch nicht auf eine &bdquo;Entsch&auml;rfung&ldquo; durch eine Steueramnestie in Deutschland hin.</p>
<p>&bdquo;Die Neuerungen erwecken bei vielen Auslandsanlegern die Hoffnung auf eine neue Steueramnestie und sie wollen aus diesem Grund derzeit keine Selbstanzeige abgeben&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Mu&#776;nchen. &bdquo;Nach unserer Einsch&auml;tzung ist mit einer neuen<br />Amnestie in den n&auml;chsten fu&#776;nf Jahren jedoch nicht zu rechnen. Selbst wenn im Ausland die Anregung ge&auml;u&szlig;ert wird, Deutschland m&ouml;ge vor den gesetzlichen Offenlegungspflichten fu&#776;r ausl&auml;ndische Staaten eine Amnestie durchfu&#776;hren, ist die M&ouml;glichkeit verschwindend gering. Es gibt weiterhin viele Gru&#776;nde, die fu&#776;r die Abgabe einer Selbstanzeige sprechen.&ldquo;</p>
<p>Gerade Nachfolgegenerationen wird durch das Erbe von Auslandsverm&ouml;gen oft eine gro&szlig;e Last auferlegt, die durch eine rechtzeitige Selbstanzeige vermieden werden kann. &bdquo;500.000 Euro wei&szlig; sind mehr wert, als eine Million Euro schwarz&ldquo;, betont Dr. J&ouml;rg Alvermann, Partner im K&ouml;lner Bu&#776;ro von Streck Mack Schwedhelm.<br />Eine Selbstanzeige kann nur abgegeben werden, solange keine Betriebspru&#776;fung l&auml;uft. Sollte mit einer solchen begonnen werden, besteht fu&#776;r die Dauer der Betriebspru&#776;fung keine M&ouml;glichkeit, eine Selbstanzeige abzugeben. Dies k&ouml;nnte je nach Entwicklung des Auskunftverhaltens der<br />ausl&auml;ndischen Staaten zeitlich knapp werden.<br />Letztlich sind Staatsbu&#776;rger, die Ihr Verm&ouml;gen im Ausland anlegen, nie vor einem unvorhersehbaren Zwischenfall in dem betreffenden Land sicher. Bei der Betrachtung des LGT-Falls im letzten Jahr zeigtsich, dass dieses Risiko nicht v&ouml;llig auszuschlie&szlig;en ist.</p>
<p>&bdquo;Es ist in jedem Fall sinnvoll, eine Selbstanzeige vorzubereiten und bei einem Berater zu hinterlegen, um bei Bedarf schnell handeln zu k&ouml;nnen&ldquo;, sagt Dr. Spatscheck. &bdquo;Auslandsanleger, die ihre Ertr&auml;ge in Deutschland nicht erkl&auml;ren, ben&ouml;tigen gerade jetzt eine konkrete, auf den Einzelfall abgestimmte Selbstanzeigeberatung.&ldquo;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht zu den fu&#776;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kontakt fu&#776;r Ru&#776;ckfragen</span></p>
<p>Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net</p>
<p>Streck Mack Schwedhelm <strong>Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Mu&#776;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Fallende Bankgeheimnisse der europäischen Steueroasen erhöhen Handlungsbedarf von Steuersu&#776;ndern</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
           <guid isPermaLink="false">http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</guid>
           <pubDate>17. March 2009</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>&nbsp;Steigende Gefahr fu&#776;r Steuerhinterziehende, entdeckt zu werden</li>
<li>&nbsp;Selbstanzeige als Ausweg zur Straffreiheit</li>
<li>&nbsp;Vermeintlich alternative Anlagem&ouml;glichkeiten schu&#776;tzen nicht</li>
</ul>
<p>Mu&#776;nchen, den 17. M&auml;rz 2009. Was bisher noch als undenkbar galt, ist letzte Woche eingetreten: Die europ&auml;ischen Steueroasen Liechtenstein, Andorra, Schweiz, &Ouml;sterreich und Luxemburg haben angeku&#776;ndigt, ihre Bankgeheimnisse zu lockern. Gem&auml;&szlig; den Standards der OECD fu&#776;r Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen werden die betreffenden L&auml;nder ku&#776;nftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf einfache Steuerhinterziehung, die schon bei dem Verschweigen von Zinseinku&#776;nften angenommen wird, mit den deutschen Steuerbeh&ouml;rden enger zusammenarbeiten. Die Steueroasen beugen sich damit dem stark gewachsenen Druck der fu&#776;hrenden Wirtschaftsstaaten, die seit Beginn der Finanzkrise enorme Summen fu&#776;r die Rettung von Banken und Wirtschaft aufbringen mu&#776;ssen und daher auch aggressiver gegen Steuersu&#776;nder vorgehen.</p>
<p>Diese Nachricht versetzt viele deutsche Anleger in Aufregung. Steuerflu&#776;chtige stehen jetzt vor der Wahl: Entweder sie leben mit der steigenden Gefahr, entdeckt zu werden oder sie entscheiden sich fu&#776;r den legalen Weg.</p>
<p>&bdquo;Der Wegfall der Bankgeheimnisse in bisheriger Form gilt als sicher&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Mu&#776;nchen. &bdquo;wir raten hinterziehenden, deutschen Steuerpflichtigen daher dringend, eine Selbstanzeige in Erw&auml;gung zu ziehen.&ldquo;<br />Su&#776;dost-asiatische Steueroasen wie beispielsweise Singapur oder Macao eigenen sich nicht als Alternative, denn sie sind weit weg und unsicher. Geht man zudem von einer zehnj&auml;hrigen strafrechtlichen Verj&auml;hrung aus, die der Gesetzgeber Ende 2008 fu&#776;r eine Hand von Regelbeispielen eingefu&#776;hrt hat, k&ouml;nnen sich erhebliche Hinterziehungssummen ergeben. Hinzu kommt die<br />Rechtsprechung des BGH aus Dezember 2008, nach der ab einem Gesamthinterziehungsvolumen von einer Million Euro eine Haftstrafe droht.</p>
<p>&bdquo;Eine Selbstanzeige bedeutet fu&#776;r die Betroffenen nicht, ein Konto in einem Steuerparadies zu r&auml;umen und das Geld nach Deutschland zu transferieren, vielmehr mu&#776;ssen nicht angegebene Ertr&auml;ge der vergangenen zehn Jahre nachversteuert werden&ldquo;, sagt Dr. J&ouml;rg Alvermann, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in K&ouml;ln, &bdquo;Die vermeintlich gute Strategie, Geldanlagen in der Steueroase abzuziehen und alternativ in Gold oder in einer Versicherung einzubringen nu&#776;tzt nichts, wenn die Steueroasen von nun an auch fu&#776;r die Vergangenheit Rechts- und Amtshilfe leisten, beziehungsweise Bankinformationen an die deutschen Beh&ouml;rden u&#776;bermitteln.&ldquo;</p>
<p>Eine funktionierende Selbstanzeige beim Finanzamt und die damit einhergehende M&ouml;glichkeit der Straffreiheit unterliegt mehreren Bedingungen. Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin: &bdquo;Voraussetzung ist, dass die Tat noch nicht entdeckt wurde und die Betroffenen noch nicht u&#776;ber ein Strafverfahren gegen sich selbst in Kenntnis gesetzt wurden. Die hinterzogenen Steuern mu&#776;ssen innerhalb einer individuell gesetzten Frist, in der Regel vier Wochen, beglichen werden. Au&szlig;erdem mu&#776;ssen dem Fiskus alle bislang unbekannten Konten, Ertr&auml;ge und Gewinne der vergangenen zehn Jahre vollst&auml;ndig mitgeteilt werden. Die Selbstanzeige muss direkt beim zust&auml;ndigen Finanzamt erstattet werden und kann auch formlos erfolgen.&ldquo;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht zu den fu&#776;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kontakt fu&#776;r Ru&#776;ckfragen</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net</p>
<p>Streck Mack Schwedhelm <strong>Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p>
<p>Streck Mack Schwedhelm <strong>Mu&#776;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p>
<p>&nbsp;</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Pendlerpauschale: Vorläufigkeitsvermerk der Steuerbehörden rechtswidrig</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
           <guid isPermaLink="false">http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</guid>
           <pubDate>6. February 2009</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>Erstattung der gefahrenen Kilometer durch die Steuerbeh&ouml;rden unter Vorbehalt sorgt fu&#776; Verwirrung unter Steuerzahlern.</li>
<li>Einkommenssteuerbescheid fu&#776;r Betroffene jedoch rechtlich anfechtbar.</li>
</ul>
<p>K&ouml;ln, den 06. Februar 2009. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor knapp zwei Monaten bekommen Steuerzahler die Pendlerpauschale fu&#776;r 2007 und 2008 nur unter Vorbehalt zuru&#776;ckerstattet. Dieser Vermerk im Steuerbescheid fu&#776;hrt zur Verwirrung unter den Steuerzahlern, die<br />sich folglich nicht sicher sein k&ouml;nnen, ob sie das vom Finanzamt erstattete Geld auch behalten du&#776;rfen. Betroffene mu&#776;ssen diesen Vorl&auml;ufigkeitsvermerk in ihrem Steuerbescheid jedoch nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern haben durchaus die M&ouml;glichkeit, darauf zu reagieren.</p>
<p>&bdquo;Wir raten betroffenen Steuerzahlern, den Einkommenssteuerbescheid anzufechten und geltend zu machen, dass der Vorl&auml;ufigkeitsvermerk rechtswidrig ist. Ru&#776;ckwirkende Steuergesetze sind rechtswidrig. Allein durch den Vorl&auml;ufigkeitsvermerk kann die Finanzverwaltung diese Rechtswidrigkeit nicht hindern.&ldquo; sagt Dr. Michael Streck, Steueranwalt und Partner bei Streck Mack Schwedhelm in K&ouml;ln. &bdquo;Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, ist dies sogar essentiell. Ansonsten besteht die Gefahr, dass zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt eine Verb&ouml;serung, das hei&szlig;t die Ru&#776;ckforderung der Pendler- Pauschale, durch ein Gesetz in der kommenden Legislaturperiode doch noch m&ouml;glich wird. Au&szlig;erdem kann so der Steuerbu&#776;rger seinen ganzen Unmut gegenu&#776;ber der Finanzverwaltung u&#776;ber die &auml;rgerliche Vorl&auml;ufigkeitsklausel zur Geltung bringen.&ldquo;</p>
<p>Das Einspruchsverfahren an sich ist kostenlos, daher riskieren die Steuerzahler nichts. Generell wehren sich immer mehr Steuerzahler gegen die hohen Steuer- und Abgabenlasten. Heute haben etwa zwei Drittel aller Einspru&#776;che gegen die Steuerbescheide Erfolg.</p>
<p>Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Ku&#776;rzung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer in 2007 und 2008 verfassungswidrig war. Daher wurde ru&#776;ckwirkend ab dem 1. Januar 2007 eine Ru&#776;ckkehr zur alten Kilometerpauschale von 30 Cent<br />ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg beschlossen. Solange eine gesetzliche Neuregelung nicht vorliegt, erkl&auml;rt die Finanzverwaltung die betroffenen Steuerbescheide fu&#776;r vorl&auml;ufig. Eine ku&#776;nftige endgu&#776;ltige Regelung der Pendlerpauschale h&auml;ngt von den Entscheidungen des n&auml;chsten Bundestages ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht zu den fu&#776;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kontakt fu&#776;r Ru&#776;ckfragen</span></p>
<p>Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. Michael Streck<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Michael.Streck@streck.net</p>
<p>Streck Mack Schwedhelm <strong>Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Mu&#776;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Strafen für Steuerhinterzieher werden deutlich verschärft</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
           <guid isPermaLink="false">http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</guid>
           <pubDate>3. December 2008</pubDate>
        <description><![CDATA[ <p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Neue Leitlinien des Bundesgerichtshofs zur Strafh&ouml;he bei Steuerhinterziehung orientieren sich an der H&ouml;he der hinterzogenen Steuern</li>
<li>&nbsp;Harte Strafen drohen bereits unterhalb von 100.000 Euro hinterzogener Steuern; bei Hinterziehungsbetr&auml;gen u&#776;ber 1 Million Euro drohen ku&#776;nftig lange Haftstrafen</li>
<li>Pr&auml;ventivberatung, insbesondere zum Thema Selbstanzeige, gewinnt an u&#776;berragender Bedeutung</li>
<li>Au&szlig;ergerichtliche Beilegung von Steuerdelikten wird erschwert</li>
</ul>
<p>Mu&#776;nchen, den 03. Dezember 2008. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Strafen fu&#776;r Steuerhinterzieher deutlich versch&auml;rft. Ku&#776;nftig sollen Steuerhinterzieher, die Millionenbetr&auml;ge am Finanzamt vorbeischleusen, in aller Regel ins Gef&auml;ngnis. Aber auch unterhalb dieser Schwelle drohen harte Sanktionen. Die Entscheidung hat sowohl fu&#776;r Steuerhinterzieher als auch fu&#776;r s&auml;mtliche an der Rechtsprechung beteiligten Parteien weitreichende Folgen.</p>
<p>Nach den neuen Leitlinien des BGH soll ku&#776;nftig der Steuerschaden eine entscheidende Rolle fu&#776;r die H&ouml;he der Strafe spielen. So soll ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro die Haftstrafe fu&#776;r betreffende Steuerhinterzieher im Regelfall nicht mehr auf Bew&auml;hrung ausgesetzt werden. Daru&#776;ber hinaus wird ein besonders schwerer Fall bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro bis jedenfalls 100.000 Euro angenommen. Handelt es sich um sechsstellige Betr&auml;ge, ist eine Freiheitsstrafe aus der Sicht des BGH regelm&auml;&szlig;ig unerl&auml;sslich. Nur &bdquo;gewichtige Milderungsgru&#776;nde&ldquo; k&ouml;nnen in diesem Fall zu einem abgeschw&auml;chten Urteil fu&#776;hren. Bislang gab es keine konkreten Grenzen, ab welchem Hinterziehungsbetrag eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, die zwingend nicht mehr zur Bew&auml;hrung ausgesetzt werden kann, verh&auml;ngt werden muss.</p>
<p>Zu dieser Entscheidung des BGH kommt eine Gesetzes&auml;nderung durch das Jahressteuergesetz 2009 hinzu. Ab dem 1.1.2009 wird die strafrechtliche Verj&auml;hrung bei Steuerhinterziehungen in einem besonders schweren Fall von fu&#776;nf auf zehn Jahre heraufgesetzt. Es wird sich daher regelm&auml;&szlig;ig um die doppelte, strafrechtlich relevante Hinterziehungssumme handeln. Bei einem besonders schweren Fall verschiebt sich zudem der Strafrahmen, wonach nur noch Freiheitsstrafe und keine Geldstrafe mehr m&ouml;glich ist. Laut Paragraf 370 Abgabenordung geht der Strafrahmen in diesem Fall von einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren aus.</p>
<p>&bdquo;Die Kombination der Entscheidung des BGH mit der &Auml;nderung des Jahressteuergesetz 2009 katapultiert die Hinterziehungsstrafbarkeit in eine neue Dimension&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Mu&#776;nchen. &bdquo;In Zukunft mu&#776;ssen Steuerhinterzieher vermehrt<br />mit einer &ouml;ffentlichen, strafrichterlichen Hauptverhandlung rechnen.&ldquo; Bei Hinterziehungsbetr&auml;gen u&#776;ber 1 Million Euro stehen, sollte sich die BGH-Entscheidung durchsetzen, lange Haftstrafen im Raum. Aber nicht nur die gr&ouml;&szlig;eren F&auml;lle seien betroffen, so Spatscheck. &bdquo;Der gesamte Strafrahmen<br />verschiebt sich. Auch in Hinterziehungsbereichen von 50.000 Euro bis 100.000 Euro und darunter k&ouml;nnen die Strafen deutlich empfindlicher ausfallen. Vor diesem Hintergrund wird der Pr&auml;ventiv- und Selbstanzeigeberatung mehr denn je eine u&#776;berragende Bedeutung zukommen&ldquo;.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof versucht mit der neuen Entscheidung einen einheitlichen Rahmen fu&#776;r die Strafh&ouml;he festzulegen. &bdquo;Das Ziel ist zwar ehrenwert&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck. &bdquo;Haftstrafen und individuelle Schuld k&ouml;nnen jedoch nicht nur anhand von Tabellen beurteilt werden.&ldquo; Daru&#776;ber hinaus erschwert die Entscheidung des BGH die au&szlig;ergerichtliche Beilegung, die derzeit in der Steuerfahndungspraxis weit verbreitet ist. Dr. Spatscheck: &bdquo;Auch den Ermittlungsbeh&ouml;rden ist daran gelegen, nicht jeden Fall von den ohnehin h&auml;ufig u&#776;berlasteten Strafrichtern und Wirtschaftsstrafkammern entscheiden zu lassen. Man wird sehen, wie schnell die Gerichtspraxis die<br />BGH-Vorgaben u&#776;berhaupt umsetzen kann.&ldquo;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht zu den fu&#776;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kontakt fu&#776;r Ru&#776;ckfragen</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Mu&#776;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p> ]]></description>
    </item>
 
    <item>
        <title>Selbstanzeige als Rettung vor Strafverfolgung von Steuerhinterziehern immer noch möglich</title>
        <link>http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</link>
           <guid isPermaLink="false">http://www.steueranwalt.de/de/praesenz/pressemitteilungen.html</guid>
           <pubDate>7. August 2008</pubDate>
        <description><![CDATA[ <ul>
<li>Steuerrechtskanzlei Streck Mack Schwedhelm r&auml;t zu schneller strafbefreiender Selbstanzeige</li>
<li>Verbleibende Frist von etwa vier Wochen</li>
<li>Einhaltung bestimmter Bedingungen als Voraussetzung der Gu&#776;ltigkeit</li>
</ul>
<p>Mu&#776;nchen, den 07. August 2008. Im Zuge der bevorstehenden Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher, die ihr Geld bei der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) angelegt haben, sind detaillierte Informationen zum Thema &bdquo;Selbstanzeige von Steuerhinterziehern&ldquo; derzeit stark gefragt. Fu&#776;r Betroffene ist es insbesondere wichtig zu wissen, wann eine Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt und wann sie bereits zu sp&auml;t ist.<br />W&auml;hrend gegen Kunden der Liechtensteiner LGT-Bank bereits seit Februar ermittelt wird, besteht fu&#776;r LLB Klienten immer noch die sichere M&ouml;glichkeit, sich vor einer Strafverfolgung mittels Selbstanzeige zu retten. Im LLB-Fall rechnet die Rostocker Staatsanwaltschaft in etwa vier Wochen mit ersten Ergebnissen, die zur Entdeckung einzelner Personen fu&#776;hren k&ouml;nnen. Diesen verbleibenden Zeitraum k&ouml;nnen Betroffene daher nutzen, um eine Selbstanzeige zu erstatten.<br />Eine funktionierende Selbstanzeige beim Finanzamt unterliegt mehreren Bedingungen:</p>
<p><br /><strong>1. </strong>Die wichtigste Voraussetzung fu&#776;r eine gu&#776;ltige Selbstanzeige ist, dass die Tat noch nicht entdeckt wurde und die Betroffenen noch nicht u&#776;ber ein Verfahren gegen sich selbst in Kenntnis gesetzt wurden.</p>
<p><br />&bdquo;Nach der Abgabenordnung ist eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige noch solange m&ouml;glich, wie die individuelle Steuerhinterziehung noch nicht aufgespu&#776;rt worden ist. Ein Steuerdelikt gilt erst dann als entdeckt, wenn das zust&auml;ndige Finanzamt das vorliegende Datenmaterial mit der jeweiligen Steuerakte abgeglichen hat&ldquo;, sagt Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Mu&#776;nchen.</p>
<p>&bdquo;Wir raten unseren Mandanten daher, die verbleibende Zeit noch zu nutzen und sich selbst rechtzeitig anzuzeigen. Wenn ein Betroffener Kenntnis davon erlangt, dass seine individuelle Tat entdeckt ist, dann ist es fu&#776;r eine strafbefreiende Nacherkl&auml;rung jedenfalls zu sp&auml;t.&ldquo; Nach diesem Ma&szlig;stab sind Selbstanzeigen der LLB Kunden vorl&auml;ufig noch m&ouml;glich.</p>
<p><br /><strong>2.</strong> Eine weitere Voraussetzung fu&#776;r eine gu&#776;ltige Selbstanzeige ist, dass die hinterzogenen Steuern innerhalb einer individuell gesetzten Frist, in der Regel vier Wochen, beglichen werden.</p>
<p><br />Der Zeitraum, fu&#776;r den ru&#776;ckwirkend Steuern nachbezahlt werden mu&#776;ssen, betr&auml;gt zehn Jahre. &bdquo;Da die strafrechtliche Verj&auml;hrung jedoch bereits nach fu&#776;nf Jahren gilt, stehen die Chancen fu&#776;r eine Strafbefreiung fu&#776;r diejenigen gut, die die vergangenen fu&#776;nf Jahre nachmelden. Hier z&auml;hlen die fu&#776;nf Jahre nach Zugang des Steuerbescheids&ldquo;, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin. Zus&auml;tzlich zu dieser Nachzahlung wird das Finanzamt fu&#776;r die davorliegenden weiteren fu&#776;nf Jahre Steuern nachfordern und auf die Nachforderung insgesamt Zinsen in H&ouml;he von 6% pro Jahr einfordern.</p>
<p><br /><strong>3.</strong> Die Selbstanzeige muss direkt beim zust&auml;ndigen Finanzamt erstatt werden und kann auch formlos erfolgen.</p>
<p><br />&bdquo;Betroffene sollten hier besser von einer Nacherkl&auml;rung, statt von einer Anzeige sprechen&ldquo;,so Dr. J&ouml;rg Alvermann, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in K&ouml;ln. &bdquo;Die Angaben orientieren sich an einer klassischen Steuererkl&auml;rung und es empfiehlt sich, die vollst&auml;ndigen Bankunterlagen einzureichen. Es muss hierbei nicht erkl&auml;rt werden, wo genau das Geld angelegt wurde.&ldquo;</p>
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<p><span style="text-decoration: underline;">&Uuml;ber Streck Mack Schwedhelm</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm geh&ouml;rt in dem Bereich Steuerstrafrecht zu den fu&#776;hrenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kontakt fu&#776;r Ru&#776;ckfragen</span></p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Mu&#776;nchen</strong>:<br />Dr. Rainer Spatscheck<br />Tel.: 089-17999000<br />Fax: 089-17999009<br />Email: Rainer.Spatscheck@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>K&ouml;ln</strong>:<br />Dr. J&ouml;rg Alvermann<br />Tel.: 0221-4929290<br />Fax: 0221-4929299<br />Email: Joerg.Alvermann@streck.net</p>
<p><br />Streck Mack Schwedhelm <strong>Berlin</strong>:<br />Dr. Martin Wulf<br />Tel.: 030-8938440<br />Fax: 030-8938449<br />Email: Martin.Wulf@streck.net</p> ]]></description>
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