Unsere Kompetenz in der Steuerfahndung

Effektive Steuerfahndungsverteidigung erfordert den Spezialisten im Strafrecht
und im Steuerrecht. Wir verbinden beides als eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien in diesem Bereich.

Vertrauen Sie unserem Wissen und unserer Erfahrung

  • bei der Präventivberatung
  • bei der Selbstanzeige
  • im Steuerfahndungsverfahren von der Durchsuchung bis zur Einigung
  • in der Hauptverhandlung
  • in der Beschwerde, Berufung und Revision
  • im anschließenden Steuerstreit.