Aktuelles aus unserer Kanzlei sowie neue Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und Termine zu Vorträgen und Seminare.
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Kanzlei-News | 20.01.2010
Wir suchen ...
Wir sind Steueranwälte. Hochspezialisiert. In unseren Kernbereichen Steuerstreit, Steuerfahndung und Steuergestaltung sind wir eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Wir beraten regional, bundesweit und über die Grenzen hinaus.
Wir sind keine Anwaltsfabrik. In jedem Bewerber suchen wir auch den zukünftigen Partner.
Wir suchen für unsere Büros in Köln, Berlin und München
engagierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.
Wir sind anspruchsvoll. Willkommen sind uns Anwälte/Anwältinnen, die bereit sind, sich weiterzuentwickeln, unser Beratungs-Know-How zu erwerben und sich für das Steuerrecht zu begeistern, die gerne streiten, sich einigen und im Wissensaustausch mit den Kollegen ein lebendiges Beraterleben führen wollen.
Sie können Berufseinsteiger sein. Gute Examina setzen wir voraus.
Bitte wenden Sie sich an
Rechtsanwältin Alexandra Mack in Köln
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11
50858 Köln (Junkersdorf)
Telefon 02 21 / 49 29 290
Telefax 02 21 / 49 29 299
Kanzlei-News | 01.01.2010
Neuer Partner in Köln
Wir begrüßen Herrn Dr. Wollweber zum 1.1.2010 als Partner in unserer Sozietät. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit wird - wie bislang - im Schnittpunkt zwischen Steuerrecht und Zivilrecht liegen. Herr Dr. Wollweber, der seit Anfang 2006 als angestellter Anwalt im Kölner Büro für die Sozietät tätig ist, hat ua. in einer Vielzahl von Fällen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte in Haftungsverfahren vertreten. Deshalb überrascht es auch nicht, dass seine Veröffentlichungen vor allem den Bereich der Beraterhaftung betreffen.
Kanzlei-News | 23.09.2009
Wir suchen Rechtsreferendare in München
Wir sind Steueranwälte. In unseren Kernbereichen Steuerstreit, Steuerfahndung und Steuergestaltung sind wir eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland.
- Wir suchen für unser Büro in München
(direkt am neuen Busbahnhof/Hackerbrücke)
engagierte Referendarinnen und Referendare.
Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck Arnulfstraße 25 in 80335 München Telefon 089 / 17 999 000 oder per Mail: muenchen@streck.net
Vorträge & Seminare | 18.06 2011
25. Fachlehrgang Erbrecht "Erbschaft- und Schenkungsteuer"
Termin: 18.06 2011
Dozent: Dr. Jörg Alvermann
Veranstaltungsort: Köln, Best Western Premier Hotel Park Consul Köln
Veranstalter: DeutscheAnwalt Akademie
Zeit: 14.45 bis 18.45 Uhr
Vorträge & Seminare | 09.11 2010
Steuerliche Besonderheiten bei Vereinen und Stiftungen
Termin: 09.11 2010
Dozent: Dr. Jörg Alvermann
Veranstaltungsort: Frankfurt/aM, Novotel Frankfurt City
Veranstalter: BeckAkademie Seminare
Zeit:
Vorträge & Seminare | 25.09 2010
DSA-Zertifizierungslehrgang
Termin: 25.09 2010
Dozent: Dr. Jörg Alvermann
Veranstaltungsort: Bonn, Wissenschaftszentrum
Veranstalter: Deutsche StiftungsAkademie GmbH/Haus Deutscher Stiftungen
Zeit: 9.30 bis 17.30 Uhr
Pressemitteilungen | 01.02.2010
Ankauf und Verwertung der angebotenen Steuersünderdatei moralisch fragwürdig und rechtlich unzulässig
- Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in München: „Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen: Ankauf und Verwertung rechtswidrig erlangter Steuerdaten sind juristisch unzulässig.“
- Wegfall des Bankgeheimnisses in absehbarer Zeit immer wahrscheinlicher.
- Selbstanzeigen in ALLEN Fällen derzeit noch möglich und ratsam.
Köln/Berlin/München, 1. Februar 2010 - Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erwägt derzeit, von einem Informanten angebotene Bankdaten zu erwerben. Hiermit sollen Steuerhinterzieher enttarnt werden. Zahlreiche Politiker verschiedener Parteien und Vertreter der Steuergewerkschaft fordern öffentlich zur Verwertung der angebotenen Datensätze auf, um die entgangenen Steuern einzufordern. Bei den Daten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse ausländischer Banken. Es erscheint ausgeschlossen, dass diese rechtmäßig in die Hände des Informanten gelangt sind. Der Datenankauf sowie die Verwertung der rechtswidrig erlangten Informationen sind juristisch unzulässig, so dass sich – streng genommen – für einen Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland die Frage der moralischen Rechtfertigung gar nicht mehr stellt.
Der Informant hat sich wegen der unbefugten Beschaffung der Daten nach § 17 Abs. 2 UWG strafbar gemacht. Durch den Ankauf der Daten würden die Finanzbeamten eine Beihilfe zu einer Verwertung dieser Daten begehen. Eine solche Beihilfe ist nach deutschem Recht strafbar. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass sich aus der Strafbarkeit der Datenerlangung auch ein Verwertungsverbot der Daten im Besteuerungs- und Strafverfahren ergäbe. Dann hätten die Behörden Millionenbeträge für nicht verwertbare Informationen ausgeben.
Umso unnötiger erscheint die aktuelle Diskussion angesichts der Tatsache, dass Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz bereits konkret über den nach und nach vollständigen Wegfall des Bankgeheimnisses und die Gewährung von steuerlicher Amtshilfe verhandeln. Treten die neuen Amtshilferegelungen in Kraft, erhält Deutschland auf legalem Weg Zugang zu Bankdaten und kann sie rechtmäßig nutzen. Angesichts der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der neuen Abkommen, kann der Rat an Steuerflüchtige sowie Mitarbeiter von Kreditinstituten oder Treuhänder, die sich der Beihilfe strafbar machen, nur lauten, eine strafbefreiende Selbstanzeige iSv. § 371 AO abzugeben. Eine solche Anzeige ist auch für die fünf Steuersünder noch möglich, die im aktuellen Fall des Datenverkaufs als „Arbeitsprobe“ zum Beweis der Echtheit der Materialien der Bundesregierung übergeben wurden und somit als bereits enttarnt gelten. Zahlreiche Medien hatten berichtet, dass es hier für eine Selbstanzeige zu spät sei. Die fünf Betroffenen haben keine Kenntnis von den gegen sie laufenden Ermittlungen. Ferner besteht keine Tatsachenbasis, auf der jemand konkret damit rechnen müsste, dass gerade gegen ihn ermittelt wird.
Dennoch sind Steuerpflichtige, die ihr Vermögen im Ausland anlegen, nie vor einem unvorhersehbaren Zwischenfall sicher. Das zeigen der aktuelle sowie der LGT-Fall in 2008. „Es ist für jeden Betroffenen sinnvoll, eine Selbstanzeige vorzubereiten und alsbald einzureichen“, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin. „Auslandsanleger, die ihre Erträge in Deutschland nicht erklären, benötigen gerade jetzt eine konkrete, auf den Einzelfall abgestimmte Selbstanzeigeberatung“, bestätigt Dr. Jörg Alvermann, Kölner Partner bei Streck Mack Schwedhelm.
Über Streck Mack Schwedhelm
Streck Mack Schwedhelm gehört in dem Bereich Steuerstrafrecht und Steuerstreit zu den führenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.
Kontakt für Rückfragen
Streck Mack Schwedhelm Köln:
Dr. Jörg Alvermann
Tel.: 0221-4929290
Fax: 0221-4929299
Email: Joerg.Alvermann@streck.net
Streck Mack Schwedhelm München:
Dr. Rainer Spatscheck
Tel.: 089-17999000
Fax: 089-17999009
Email: Rainer.Spatscheck@streck.net
Streck Mack Schwedhelm Berlin:
Dr. Martin Wulf
Tel.: 030-8938440
Fax: 030-8938449
Email: Martin.Wulf@streck.net
Pressemitteilungen | 29.09.2009
Verordnungsentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nicht verfassungskonform
- Bislang keine Liste nicht kooperierender Staaten vom Finanzministerium veröffentlicht
- Alleinige Entscheidung der Finanzverwaltung darüber, welche Länder betroffen sollen, ist verfassungsrechtlich angreifbar
- Steuerpflichtige sollen sich nicht unter Druck setzen lassen
Berlin, den 29. September 2009. Der Bundesrat hat am 18. September 2009 einem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vom 29. Juli 2009 komplettiert. Der Verordnungsentwurf ist am 25. September 2009 in Kraft getreten und legt besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten fest, die nicht zum gebotenen Auskunftsaustausch in Steuersachen bereit sind. Die Regelungen ermöglichen die Versagung des Betriebsausgabenabzugs und andere steuerliche Sanktionen bei Geschäftsbeziehungen in „nicht kooperierende Jurisdiktionen“. „Das Finanzministerium will noch bekannt geben, welche Staaten in diesem Sinne als Steueroasen zu behandeln sind“, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin, „So lange diese Liste aber nicht veröffentlicht ist, bleibt das Gesetz ein Papiertiger, und stellt keine ernst zu nehmende Bedrohung dar.“
Steuerjuristen sind sich weitestgehend einig, dass die alleinige Entscheidung der Finanzverwaltung darüber, welche Länder betroffen sollen, verfassungsrechtlich angreifbar ist. Dr. Martin Wulf: „Selbst der Bundesrat hat hierzu ausdrücklich rechtliche Zweifel angemeldet. Wir halt halten das Gesetz in diesem Punkt eindeutig für nicht verfassungskonform.“
Darüber hinaus sollen Steuerpflichtige, bei denen Anhaltspunkte für Bankbeziehungen in Steueroasen bestehen, zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert werden. Dr. Martin Wulf rät jedem, der eine solche Aufforderung erhält, hiergegen zunächst Einspruch einzulegen: „Auch wer kein Auslandskonto hat, sollte sich durch den Staat nicht in dieser Form unter Druck setzen lassen. Eine Verpflichtung, die bisherigen Angaben in der Steuererklärung nochmals beeiden zu müssen, hat unserer Ansicht nach keinen Sinn und Zweck.“
Über Streck Mack Schwedhelm
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Pressemitteilungen | 04.09.2009
OECD-Abkommen über Zusammenarbeit und Informationsaustausch in Steuerfragen zwischen Deutschland und Liechtenstein mit Auswirkungen auf Steuersünder
-
Ab sofort müssen Banken im Fall der Steuerhinterziehung
auf Anfrage Auskunft leisten -
Selbstanzeige von Steuersündern ist weiterhin
bester Ausweg zur Straffreiheit -
Kurzfristige Verlagerung des Kapitals von Liechtenstein
in andere vermeintliche Steueroasen
Köln/München, den 04. September 2009. Am 02. September 2009 haben Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerfragen (TIEA) gemäß dem OECD-Musterabkommen unterzeichnet. Das Abkommen sieht einen Informationsaustausch auf Anfrage vor. „Diese Nachricht ist alarmierend für deutsche Steuerflüchtlinge, denn die Gefahr, entdeckt zu werden steigt weiter an“, sagt Dr. Rainer Spatscheck, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in München, „wir raten hinterziehenden, deutschen Steuerpflichtigen daher weiterhin dringend, sich für den legalen Weg zu entscheiden und eine Selbstanzeige in Erwägung zu ziehen.“ Für die gültige Anfrage an die liechtensteinischen Steuerbehörden ist es erforderlich, die Relevanz und Erheblichkeit des Verdachts dazulegen. „Wir gehen gleichwohl davon aus, dass die deutschen Finanzbehörden die Schwelle für eine solche Relevanz eher niedrig ansetzen werden“, sagt Dr. Rainer Spatscheck. Das Steuerabkommen gilt erst für die Steuerjahre ab 2010, Nachfragen nach Aktivitäten in den Vorjahren sind unzulässig. Liegt jedoch eine Bestätigung über Kontobeziehungen im Jahre 2010 vor, ergibt sich daraus für die deutschen Finanzbehörden eine Schätzungsmöglichkeit auch für die Vorjahre. Dr. Jörg Alvermann, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Köln, warnt Anleger gleichwohl vor Schnellreaktionen: „Die hektische Verlagerung des Kapitals noch in diesem Jahr von Liechtenstein in andere vermeintliche Steueroasen verschiebt das Problem bestenfalls, löst es langfristig aber nicht.“ „Die Auseinandersetzung mit der deutschen Finanzverwaltung in Streitfällen wird sich verändern. Der Steuerpflichtige gewinnt allerdings auch Verteidigungsmöglichkeiten“, sagt Dr. Martin Wulf, Partner bei Streck Mack Schwedhelm in Berlin, „nach unserer Auffassung wird sich die Finanzbehörde bei Auslandssachverhalten zukünftig nicht mehr einseitig auf die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen zurückziehen können, aus dem Amtsermittlungsgrundsatz folgt auch die Pflicht zur eigenen Ermittlung.“ Unabhängig von Abkommen über den Informationsaustausch zwischen den deutschen Behörden und Behörden in Liechtenstein ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Selbstanzeige vorzubereiten. „Liechtenstein ist nur der Anfang, andere Steueroasen werden folgen und identische Abkommen schließen,“ sagt Dr. Spatscheck, „auch das Verbergen in ausländischen Trusts und ähnlichen Treuhand-gesellschaften hilft nicht mehr weiter, sobald das neue Heimatland des Geldes ebenfalls ein solches Abkommen unterzeichnet. Eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Selbstanzeigeberatung ist daher für Betroffene dringend anzuraten.“ Über Streck Mack Schwedhelm Streck Mack Schwedhelm gehört in dem Bereich Steuerstrafrecht und Steuerstreit zu den führenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.steueranwalt.de.
Kontakt für Rückfragen
Streck Mack Schwedhelm Köln:
Dr. Jörg Alvermann
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Streck Mack Schwedhelm München:
Dr. Rainer Spatscheck
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Streck Mack Schwedhelm Berlin:
Dr. Martin Wulf
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